Natürlich benötigen nicht nur Privatpersonen mitunter ein Darlehen, sondern auch gewerbliche Kunden brauchen Finanzierungen. Für Unternehmen kann eine Finanzierung sogar lebenswichtig sein, wenn davon notwendige Investitionen zu bezahlen sind. Aus diesem Grunde bieten die meisten Banken auch verschiedene Darlehen für Unternehmen und gewerbliche Kunden an. Neben der vereinbarten Überziehung des Geschäftskontos, auch als Kontokorrentkredit oder Überziehungskredit bezeichnet, vergeben die Banken in erster Linie den Unternehmerkredit. Dabei handelt es sich von der Form her zumeist um einen Ratenkredit.
Eine spezielle Variante von Unternehmerkredit ist das Existenzgründungsdarlehen, welches zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit vergeben werden kann. Viele Banken bezeichnen einen Unternehmerkredit jedoch erst dann als solchen, wenn es sich um größere Kreditsummen handelt. Bei einem Darlehen über 5.000 Euro für einen Einzelunternehmer wird daher in der Regel nicht von einem Unternehmerkredit gesprochen, sondern eher von einem Kleinkredit für Geschäftskunden. Je nach Höhe der Darlehenssumme sind zwei Eigenschaften typisch für einen Unternehmerkredit. Auf der einen Seite ist das die Zweckgebundenheit der zur Verfügung gestellten Mittel und auf der anderen Seite auch die oftmals geforderten Sicherheiten, die seitens des Kreditnehmers gestellt werden sollen.
Unter Zweckgebundenheit ist zu verstehen, dass der Kreditnehmer die Darlehenssumme ausschließlich für das im Kreditgespräch genannte Vorhaben verwenden darf. Soll die Finanzierung zum Beispiel dem Kauf von neuen Maschinen dienen, dürfte der Betrag zum Beispiel nicht für den Umbau des Firmensitzes verwendet werden. Welche Sicherheit verlangt wird, hängt in erster Linie von der Kreditsumme und vom Verwendungszweck des Unternehmerkredites ab. Sollen beispielsweise neue Fahrzeuge für den bestehenden Fuhrpark angeschafft werden, dann bietet sich die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit an. Neben der materiellen Kreditwürdigkeit spielt bei den Unternehmerkrediten aber natürlich auch die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers eine Rolle.
So müssen beispielsweise die Vertreter des Unternehmens in Form der Geschäftsführer auch persönlich geeignet sein, einen Kredit aufnehmen zu können. Auch hier gilt oft die Schufa-Auskunft als geeigneter Nachweis. Bei negativen Einträgen ist auch die Kreditvergabe an das Unternehmen als juristische Person nicht selten in Frage gestellt. In diesem Fall bietet sich jedoch ein ausländischer Kreditgeber als mögliche Alternative an. Die dort an Unternehmen vergebenen Kredite können auch in den Bereich der Schweizer Kredite fallen, wenn die Darlehenssumme nicht über 50.000 Euro liegt. Auch wenn ausländische Kreditgeber häufig keinen Wert auf die Informationen aus der Schufa legen, so sollten hierbei gerade bei gewünschten größeren Kreditsummen, Sicherheiten in Form von Einkommensnachweisen, aktuellen Gewinn- und Verlustrechnungen oder in Form eines solventen Mitantragstellers erbracht werden.